Hallo zusammen
ich hab momentan ein kleines Problemchen, welches sich einfach auf eine nicht 100%ige Sicherheit bezieht.
Und zwar geht es um Kündigungsrecht in einem bestehenden Mietverhältnis.
Dort gab es ja vor kurzem ein paar Änderungen, aber momentan finde ich entweder nicht die passenden Informationen im Netz, oder aber ich versteh sie einfach nicht
Folgender Fall:
Im Mietvertrag steht:
Der Meitvertrag wird auf die Dauer von 24 Monaten geschlossen und läuft bis zum 31.12.2002. Er verlängert sich jeweils um 12 Monate, falls er nicht mit den Fristen der Ziff. 4 gekündigt wird.
diese besagen:
Die Kündigungsfrist beträgt
3 Monate, wenn seit der Überlassung des Wohnraums weniger als 5 Jahre vergangen sind.
6 Monate, wenn seit der Überlassung des Wohnraums 5 Jahre vergangen sind
usw.
Am 20. 6. habe ich meine Kündigung rausgeschickt, und diese ist vor dem 3.7. beim Vermieter eingegangen. Ich hab zum 31.09.05 gekündigt.
Nun sagt mir mein lieber Vermieter jedoch, dass fristgerecht zum 31.12.05 der Mietvertrag ausläuft.... und das, obwohl ich den Mietvertrag am 08.12.2000 unterzeichnet hatte, also mir da auch erst der Wohnraum überlassen wurde und ich somit weniger als 5 Jahre die Verfügung über die Wohnräume hab.
Er bezieht sich nun auf den Punkt, dass der Vertrag jeweils um 12 Monate verlängert wird....
aber... es steht doch nirgendwo drin, dass nur zu diesem Punkt gekündigt werden kann, sondern es steht der vertrag verlängert sich um 12 Monate falls _nicht_ nach den genannten Fristen gekündigt wird...
Nu bin ich natürlich leicht durcheinander... Im Prinzip bin ich mir schon sicher, dass ich recht hab, aber ihr kennt bestimmt das Gefühl der schleichenden unsicherheit.
Was denkt ihr? Ist die Kündigung jetzt zum 30.9. oder zum 31.12 gültig?